Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 33.000 Euro 15 %. Danach kommt es zu folgender Reduktion:
- für Gewinne zwischen 33.000 und 178.000 Euro auf 13 %
- für Gewinne zwischen 178.000 und 353.000 Euro auf 7 %
- für Gewinne zwischen 353.000 und 583.000 Euro auf 4,5 %
Ab einem Gewinn von 583.000 Euro gibt es gar keinen Gewinnfreibetrag mehr.
Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt damit 46.400 Euro pro Kalenderjahr und Steuerpflichtigen.