Großbritannien ist weiterhin mit SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften erreichbar, jedoch sind die Zahlungen nicht mehr zu SEPA-Konditionen reguliert.
Somit fallen ab Gültigkeit des Austrittsabkommens Zahlungsverkehrsspesen – analog zu Zahlungen in bzw. aus Nicht-EU-/EWR-Staaten – an.
Für Zahlungstransaktionen werden die jeweils aktuellen Auslandsspesen verrechnet.
Folgende Zahlungen sind betroffen:
- Zahlungen mit Auftraggeber- oder Empfänger-IBAN beginnend mit „GB“ (Großbritannien und Nordirland) oder „GI“ (Gibraltar)
- Zahlungen mit Auftraggeber- oder Empfänger-BIC an Stelle 5 und 6 mit „GB“ oder „GI“
- Änderungen bei Adressangaben (gemäß der Geldtransfer-Verordnung 2015/847):
Bei Überweisungen und Lastschriften ist die Adresse des Zahlungspflichtigen anzugeben. - Bei Überweisungen werden die Auftraggeber-Daten inklusive Adresse automatisch von uns ergänzt.
- Bei Lastschriften ist die Adresse des Zahlungspflichtigen vom Lastschrifteinreicher zwingend anzugeben. Die Adresse des Zahlungspflichtigen muss daher in Ihrer Kundenbuchhaltung vorhanden sein.